Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
Johann Wolfgang von Goethe

Unsere Leistung - Beratung rund um Erben und Schenken

Um unerwünschte steuerliche Auswirkungen eines Erbschafts- oder Schenkungsfalles zu vermeiden, ist es notwendig, sich schon frühzeitig umfassend zu informieren. Nur so kann mit Hilfe juristischen und steuerlichen Rates aus den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten die für Sie beste Lösung ausgearbeitet werden.

Zwei Möglichkeiten zur Regelung der Vermögensnachfolge:  

  • Erben bedeutet Vermögensübergang von Todes wegen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge.
  • Schenken ist jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden zur Bereicherung des Bedachten (Einzelrechtsnachfolge).

Wir beraten Sie umfassend zu den beiden Möglichkeiten, analysieren Ihre Situation und unterbreiten Ihnen einen stimmiges Gesamtkonzept.


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